Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und maßgebend für alle Verträge und Leistungen der Gemeinde Bad Goisern die auf Grund geschlossener Verträge erbracht werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingung erkennen wir nicht an. Diese sind nur insofern gültig, soweit sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen, die diese Geschäftsbedingungen aufheben oder diesen entgegenstehen, sind nur dann gültig, wenn dies in Schriftform durch die Gemeinde Bad Goisern ausdrücklich bestätigt wurde.

Lieferung und Leistungen:

Sämtliche Preise sind Endverbraucherpreise. Diese verstehen sich brutto, also einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden gesondert berechnet. Lieferfristen werden durch die Gemeinde Bad Goisern nach bestem Ermessen angegeben und sind unverbindlich.

Annahmeverzug:

Nimmt der Geschäftspartner (Kunde) die Lieferung oder Teillieferung nicht an oder verweigert sich generell der Annahme, so wird dem Geschäftspartner (Kunde) eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt. Wird innerhalb der gesetzten Frist die Annahme der Ware verweigert, so ist die Gemeinde Bad Goisern berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Geschäftspartner (Kunde) hat den gesamten Schaden, der dadurch entsteht zu ersetzen.

Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung:

Grundsätzlich sind sämtliche Waren und Leistungen vor Lieferung vollständig – einschließlich der Versandkosten – zu bezahlen. Sollte eine Lieferung ohne vorherige Bezahlung erfolgen, so erfolgt diese unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Gemeinde Bad Goisern Der Geschäftspartner (Kunde) ist verpflichtet, die Vorbehaltsware von Rechten Dritter freizuhalten, nicht zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder zu verleihen. Der Geschäftspartner (Kunde) ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritter zu verbinden. Die Gemeinde Bad Goisern erwirbt in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden Objekten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sämtliche Endkundenpreise sind inklusiver österreichischer Mehrwertsteuer angegeben.

Gewährleistung:

Die Gemeinde Bad Goisern handelt, Ausnahmen werden schriftlich angezeigt, mit Produkten und Dienstleistungen. Grundsätzlich gibt die Gemeinde Bad Goisern 12 Monate Gewährleistung. Ausgenommen sind Waren die schon im Voraus ohne Gewährleistung angeboten werden (z.B. defekte Ware) und Neuware, welche mit 24 Monaten Gewährleistung angeboten wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage des Anlieferzeitpunktes. Bei Annahme der Ware muss die Verpackung unverzüglich geprüft werden. Beschädigte Verpackung kann auf einen Lieferschaden hinweisen. In diesem Falle muss unverzüglich in Anwesenheit des Frachtführers die Ware geprüft werden. Transportschäden müssen sofort schriftlich dem Frachtführer angezeigt werden. Wird die Ware unsachgemäß betrieben, unsachgemäß gelagert, unsachgemäß gehandhabt, ein Gerät geöffnet oder Änderungen an einem Gerät vorgenommen, so erlischt die Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht im Zusammenhang mit Verschleißteilen oder wegen Folgeschäden.

Haftungsbeschränkungen:

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Soweit sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Gemeinde Bad Goisern haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die Gemeinde Bad Goisern nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die vertragliche Haftung der Gemeinde Bad Goisern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern die Gemeinde Bad Goisern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden und Unfälle bei Veranstaltungen wird nicht gehaftet. Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Abtretung:

Die Gemeinde Bad Goisern ist berechtigt Forderungen abzutreten.

Kostenrückerstattung bei Veranstaltungen:

Kann trotz Anmeldung an einer Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann bis spätestens 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin abgesagt werden. Ansonsten verfällt die Anmeldegebühr. Die Anmeldegebühr wird elektronisch oder über das Bürgerservice der Gemeinde Bad Goisern rückerstattet.

Einverständniserklärung:

Der Anmelder zu einer Veranstaltung erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen welche bei dieser Veranstaltung entstehen als einverstanden.

Schlussbestimmungen:

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden die diese Bestimmungen betreffen, sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis, können nur schriftlich erfolgen. Alle Ansprüche der Parteien in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen unterliegen ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt. Sämtliche kunden- und lieferantenbezogene Daten werden von uns mit Hilfe von elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist gespeichert. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten gleichermaßen angesprochen fühlen.

Stand:

ITL 23.8.2020